FilmRadar · Likeness-Register

Unsere Linie

Gesicht und Stimme eines Menschen nutzen wir nur, wenn er zugestimmt hat. Für dieses Register und für die Werkzeuge von FilmRadar, die mit realen Personen arbeiten, heißt das konkret:

  1. Ohne Einwilligung keine Nachbildung

    Wir bilden keine reale Person nach, die nicht eingewilligt hat — auch nicht als Parodie oder Satire. Jede Einwilligung steht in diesem Register, mit Umfang, Zweck und Gebiet, und lässt sich unter ihrer Kennung von jedem prüfen.

    In Projekten für Kinder und Jugendliche sind reale Personen derzeit ganz gesperrt.

  2. Über den Tod hinaus

    Jede neue Einwilligung sagt ausdrücklich, ob sie nach dem Tod der Person weiter gilt. Fehlt diese Angabe, endet sie mit dem Tod. Danach können nur eingetragene Erben einwilligen oder widerrufen, und nur mit Nachweis.

  3. Jeder kann melden

    Wer sich ohne Einwilligung nachgebildet sieht, kann das hier melden — ohne Konto. Eine gemeldete Einwilligung nutzen wir ab Eingang der Meldung nicht mehr, bis sie geklärt ist. Jede Meldung prüft ein Mensch. Halten wir sie für plausibel, sperren wir die Darstellung auf unseren Seiten bis zur Klärung und teilen die Entscheidung mit Begründung mit.

  4. Ein Widerruf wirkt bis zur Auslieferung

    Eine Einwilligung lässt sich jederzeit widerrufen. Danach entsteht unter ihr nichts Neues mehr, und vor jedem Export prüfen wir, ob sie noch gilt. Ist das Register gerade nicht erreichbar, exportieren wir nicht.

Diese Seite beschreibt, wie wir handeln. Sie ist keine rechtliche Bewertung und sagt nichts darüber, welche Rechte Sie oder andere haben. Fragen an likeness@thefilmradar.com.

Stand: 9. Oktober 2026